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In Luxemburg hat laut Artikel 39 der Verfassung der Großherzog das gesetzliche Münzrecht. Nach dem Wortlaut des Kommuniqués «hat seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg beschlossen, daß auf der nationalen Seite der Euro-Münzen das Bildnis des Leutnants des Großherzogs, seines Stellvertreters, seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs Prinz Henri dargestellt werden soll».
Die Münzen sind mit dem Ausgabejahr und der luxemburgischen Landesbezeichnung («Letzebuerg») versehen.
Der Entwurf wird nach einer «vom Herrscherhaus und der Regierung einvernehmlich getroffenen Entscheidung» von Yvette Gastauer-Claire ausgeführt, (neben der aus Luxemburg niemand am europäischen Münzwettbewerb teilgenommen hat).
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© 2001 Mantz, Stand: 31.05.2001
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